Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit befasst sich mit dem Arbeitsrecht, insbesondere
der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, der außergerichtlichen und gerichtlichen Überprüfung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis, der Interessenwahrnehmung von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern aus Anlass von Kündigungschutzklagen, Kündigung (Erhebung Kündigungsschutzklage innerhalb 3 Wochen ab Kündigungszugang), Lohnrückstand, Arbeitszeugnis, Urlaubsabgeltung bei lang andauernde Erkrankung. In 2016 erfolgreich absolvierter Lehrgang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Zertifizierte Beraterin Arbeitsrecht für Arbeitnehmer (VDAA e.V.)